Nach der Änderung der Leitentscheidung im Jahre 2023 können ab 2024 die ehemaligen Hauseigentümer der ehemaligen Umsiedlungsdörfer ihre Häuser wieder zurückkaufen. Zum genaueren Prozedere des Rückkaufs wird die Stadt Erkelenz im Frühjahr die betroffenen Bürger informieren.
Der Rückkauf soll nach folgendem Ablauf erfolgen1: Zuerst wird die Immobilie besichtigt, gegebenfalls mit einem Sachverständigen, um den finanziellen Aufwand für die Sanierung der entstandenen Witterungsschäden zu ermitteln.
Bei einem noch weiterhin vorhandenen Interesse am Rückkauf wird ein Wertgutachten erstellt, in dem der Verkehrswert der Immobilie festgestellt wird. Nach diesem Wert wird ein Kaufvertrag erstellt. Einen Verhandlungsspielraum soll es nicht geben.
Sollte der Kaufinteressent nach dem Gutachten noch vom Kauf zurücktreten wollen, muss er 10% der Gutachterkosten tragen.
Zurückkaufen kann man die Immobilien nur zum Zwecke der Eigennutzung. Das heißt: Nur die ehemaligen Eigentümer oder deren Kinder dürfen die Immobilie nutzen. Kommt das Wertgutachten zu dem Schluss, dass die Immobilie nicht mehr sanierbar ist, verfällt die Rückkaufsoption.
Nach diesen Eckpunkten ergeben sich noch eine Menge Fragen, die hoffentlich auf der Informationsveranstaltung geklärt werden.
- siehe RP vom 1.2.2024: Details zum Häuserrückkauf stehen fest ↩︎